15.1.2021
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Gerichtsentscheidungen
Aufenthaltsrecht
In dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 11. November 2020 ging es zumindest indirekt um die Verfassungsmäßigkeit der Härtefallklausel in § 23a des Aufenthaltsgesetzes. Dem Urteil, dass § 23a AufenthG nicht gegen das Grundgesetz verstößt, ist nur im Ergebnis zuzustimmen.
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